Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ebertbad GmbH & Co. KG
Ebertplatz 4
46045 Oberhausen
HRA 12721 | Amtsgericht Duisburg
Ust.-IdNr.: DE 330 639 150
Tel.: 0208/8106570
E-Mail: info@ebertbad.de
Die Ebertbad GmbH & Co. KG betreibt als Veranstalter das Ebertbad Oberhausen im Rahmen der ihm obliegenden Rechte und ist für die Durchführung der angebotenen Veranstaltungen verantwortlich, solange es sich nicht um eine Vermietung des Ebertbads an einen externen Veranstalter handelt, in diesem Fall übernimmt die Ebertbad GmbH & Co. KG eine Vermittlerrolle.
Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und der Ebertbad GmbH & Co. KG (im Folgenden: Veranstalter) wirksam.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ebertbad GmbH & Co. KG (im folgenden Ebertbad genannt).
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Vorbemerkungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für den Verkauf von Veranstaltungstickets durch die Ebertbad GmbH & Co. KG. Der Veranstalter stellt auch die Veranstaltungstickets aus. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Sämtliche Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen (z.B. Inhalte/Programm einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage), sind direkt an den Veranstalter zu richten. Der Käufer bzw. Karteninhaber trägt auch das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal der Ebertbad GmbH & Co. KG (www.ebertbad.de) genannten Daten wird Nur im gesetzlichen Rahmen Gewähr übernommen.
1.2. Geltungsbereich
Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internet-Portals der Ebertbad GmbH & Co. KG (www.ebertbad.de) bzw. der Ticket-Hotline 0208 / 20 54 028 zustande gekommen sind. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt die Ebertbad GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht an.
1.3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des mit diesen AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Das Angebot des Ebertbad nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld "Kaufen" an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Bestellnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.
1.4. Vertragspartner
Vertragspartner für die Erbringung der Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.
1.5. Vertragsabschluss
Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
1.6. Preise und Gebühren
Die im Internet-Portal angegebenen oder über die Ticket-Hotline angebotenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung oder per PayPal können die Preise der Tickets die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat die Hajo Sommers e.K. Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.
1.7. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)
Bei Vermietungen erbringt die Ebertbad GmbH & Co. KG Dienstleistungen im Namen des Veranstalters. Hierbei findet das Fernabsatzgesetz § 312b BGB keine Anwendung, so dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
1.8. Datenschutzhinweise
Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten vom Ebertbad in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. Das Ebertbad ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Datenschutz".
1.9. Haftung
Das Ebertbad haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Das Ebertbad haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.
1.10. Schlussbestimmungen
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Oberhausen, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)
Beim Erwerb von Eintrittskarten gelten folgende Sonderbedingungen, die der Besteller mit Bestellung als verbindlich anerkennt:
2.1. Keine Anwendung des Fernabsatzgesetzes
Das Fernabsatzgesetz findet auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
2.3. Frist zum Kartenversand
Karten werden nur versandt, wenn zwischen Eingang der Bestellung und Veranstaltungsbeginn mindestens noch 7 Werktage liegen.
2.4. Rechte aus der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte verfällt grundsätzlich mit Besuch des Ebertbads oder aber spätestens nach Durchführung der auf der Karte aufgedruckten Veranstaltung.
Ein Recht auf Wandlung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages bei Nichtwahrnehmung des Rechts auf Eintritt besteht für den Besteller grundsätzlich nicht.
2.5. Zugang zur Veranstaltung
Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstiger vom Ebertbad oder anderen hierzu Befugten ausgestellter Berechtigungsausweise gewährt.
Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises besteht kein Recht auf Ausstellung von Ersatzkarten.
2.6. Folgen des Missbrauchs
Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Einzug der Karte bzw. des Ausweises sowie die anderen unter 2.12. dieser Sonderbedingungen genannten Sanktionen nach sich ziehen.
Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung und Verwendung anzusehen.
2.9. Rechte des Veranstalters
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoß verwendbaren Gegenständen zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
2.10. Sicherheitsbestimmungen
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch Ordner des Veranstalters auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Oberbekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors untersuchen zu lassen. Auf Aufforderung ist den Ordnern Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Veranstaltungsbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
2.11. Verhalten in der Veranstaltungsstätte
Es ist verboten, bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen, sich in den Zu- und Aufgängen (Fluchtwegen) zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten, auf den Bänken, Sitzen oder im Tribünenbereich zu stehen und die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.
Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher verpflichtet, auf Weisung der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigung jederzeit bis zum Verlassen des Veranstaltungsbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
2.12. Sanktionen
Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann ohne Erstattung des Eintrittspreises
• dem Besucher der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden,
• der Besucher aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden,
• ein Hausverbot erteilt werden.
Das Recht zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche durch die Ebertbad GmbH & Co. KG wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten.
2.13. Veranstaltungsort
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung in einem anderen Veranstaltungsort abzuhalten, soweit die Nutzung des Ebertbad der Stadt Oberhausen aus Gründen der Sicherheit oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Besucher hat Anspruch auf einen Platz, welcher dem für das ursprüngliche Veranstaltungsgeländes gekauften gleichwertig ist.
Der Besucher hat das Recht, binnen fünf Tagen nach Bekanntgabe der Platzverlegung in der Tagespresse seine Karte gegen Erstattung des Kartenpreises zurückzugeben.
2.14. Spielausfall und Spielabbruch
Im Falle einer Spielverlegung auf einen anderen Termin behält die Karte ihre Gültigkeit. Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht.
Auch im Falle eines Veranstaltungsabbruchs besteht kein Rückgaberecht.
2.15. Haftung
Für Personen und Sachschäden haftet die Ebertbad GmbH & Co. KG wie folgt:
1. Die Ebertbad GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen; Die Ebertbad GmbH & Co. KG haftet auch für alle schuldhaft verletzten wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung seitens der Ebertbad GmbH & Co. KG auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt für die eigenen Mitarbeiter des Ebertbad sowie für die vom Ebertbad beauftragten Erfüllungsgehilfen.
2.In allen Fällen ist die Haftung seitens der Ebertbad GmbH & Co. KG auf die Ersatzleistung der Versicherung der Ebertbad GmbH & Co. KG beschränkt. Soweit die Versicherung keinen Ersatz leistet, tritt die Ebertbad GmbH & Co. KG selbst ein. Soweit der Schaden, ohne dass Deckungsschutz im Rahmen der Versicherung besteht, erheblich ist, haftet die Ebertbad GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.Im Übrigen ist die Haftung der Ebertbad GmbH & Co. KG ausgeschlossen.
Sollten einzelne Klauseln oder Klauselteile unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
01.11.2021